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Sollte die Prämienpauschale aus dem Gesundheitsfonds die Leistungspflicht der Kassen nicht abdecken, so können zusätzliche Beiträge erhoben werden. Die Kassen dürfen dann selbst entscheiden, ob sie einen Festbetrag (kleine Kopfpauschale) oder einen prozentual, einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben. Dieser Zusatzbeitrag darf 1% des beitragspflichtigen Einkommens nicht übersteigen.
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