Bei Einstellungsgesprächen muss der Arbeitsnehmer die Fragen des Arbeitsgebers wahrheitsgemäß beantworten. Beantwortet der Arbeitnehmer die Fragen des Arbeitsgebers nicht wahrheitsgemäß, so kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag später wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB anfechten. Es gibt jedoch Fragen des Arbeitgebers die unzulässig sind. Stellt ein Arbeitgeber eine unzulässige Frage, so kann der Arbeitgeber bei einer wahrheitswidrigen Antwort des Arbeitsnehmers den Arbeitsvertrag nicht nach § 123 BGB anfechten. Unzulässig sind u.a. Fragen nach: Gewerkschaftszugehörigkeit, Vorstrafen
Ist die Ware bereits bei Zusendung mangelhaft, so sollte der Käufer den Kaufvertrag bei einem Verbrauchsgüterkauf widerrufen bzw. die Ware zurückgeben. Im übrigen steht einem Verbraucher bei dem Kauf von Neuware eine Gewährleistungszeit von 24 Monaten und bei Gebrauchtware von 12 Monaten - ab Erhalt der Ware - zu. Die Gewährleistung kann nur bei Kaufverträgen zwischen zwei Verbrauchern ausgeschlossen werden (z.B. Verkauf über das Internetauktionshaus eBay). Bietet der Verkäufer beschädigte Waren zum Verkauf an, so muß er die Warenbeschädigungen bzw. Mängel bis ins Detail beschreiben. ?Vergisst
Das Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Rechtsstreitigkeiten in diesem Bereich werden vor dem Arbeitsgericht verhandelt. Wer einen Rechtsanwalt für dieses Fachgebiet sucht, wird im Fachanwalt für Arbeitsrecht fündig werden.
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Was ist eine Abmahnung? Eine Abmahnung kennt man in der Regel aus dem Arbeitsrecht. Ein Arbeitgeber erteilt seinem Arbeitnehmer eine Abmahnung, wenn dieser gegen Punkte aus seinem Arbeitsvertrag verstoesst oder andere schwerwiegende Pflichtverletzungen begangen hat.
Dr. Alexander Wachs ist spezialisiert auf die Bereiche Medienrecht, IT-Recht und Forderungseinziehung. Insbesondere auf die Vertretung bei Abmahnung Rasch, Markenrecht, Simon und Partner, U+C Urmann, Ebay, gettyimages u.a.
Abmahnung wegen Filesharing erhalten? Dann sollten Sie umgehend handeln - Denn wer wartet zahlt meist horrende Gebühren welche unter Umständen nicht immer sein müssen. Lassen Sie sich einfach ausführlich beraten damit Sie mit so wenig Schaden wie möglich aus der Sache heraus gehen.
Haben Sie ein unerfreuliches „Abmahnpäckchen“ der Abmahnkanzlei Waldorf Frommer oder Rasch Rechtsanwälte bekommen, weil Ihnen vorgeworfen wird, dass Sie den topaktuellen Sampler The Dome 58 illegal down-/upgeloadet und gleichzeitig öffentlich (weltweit) zugänglich
geschrieben von kanzlei-schaefer am 06.09.2011 - 23:41:36 - letzte Bearbeitung am 06.09.2011 - 23:41:36