Mit der Einfuehrung des Finanzierungsgesetzes der gesetzlichen Krankenversicherung gilt eine aehnliche Rechtslage wie vor der letzten Gesundheitsreform im Jahre 2007. Mit dem Ablauf des Jahres, in dem Angestellte mit ihrem monatlichen Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze uebersteigen gilt, dass sie sich versicherungsfrei stellen lassen koennen.