Sollte die Prämienpauschale aus dem Gesundheitsfonds die Leistungspflicht der Kassen nicht abdecken, so können zusätzliche Beiträge erhoben werden. Die Kassen dürfen dann selbst entscheiden, ob sie einen Festbetrag (kleine Kopfpauschale) oder einen prozentual, einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben. Dieser Zusatzbeitrag darf 1% des beitragspflichtigen Einkommens nicht übersteigen.
Bei geringerem Leistungsumfang ist es so möglich, einen Teil der PKV Prämie zu sparen oder aber bei maximalem Versicherungsschutz im Ernstfall grosszügig abgesichert zu sein. Der Versicherungsschutz für Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze, die gesetzlich pflichtversichert sind, lässt sich mit einer privaten Zusatzversicherung z.B. für stationäre Krankenhausaufenthalte wesentlich verbessern.