Die Rechtsprechung im Mietrecht hat in den letzten Jahren insbesondere die Position des Mieters gestärkt. Er kann umfassende Ansprüche gegen seinen Vermieter geltend machen. Die jährliche Betriebskostenabrechnung ist beispielsweise ein häufiger Konfliktherd, hier haben die Gerichte mittlerweile sehr klar definiert, wer welche Kosten tragen muss. Im Zweifelsfall empfiehlt sich der Gang zum Fachanwalt für Mietrecht.