Schimmel in der Mietwohnung stellt eine Gesundheitsgefahr dar. Liegt die Ursache der Schimmelbildung nachweislich im Verantwortungsbereich des Vermieters, ist nach vergeblicher Aufforderung zur Mängelbeseitigung sogar eine Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses durch den jeweiligen Mieter möglich. In diesem Fall kann der Mieter sogar Umzugs-und Maklerkosten ersetzt verlangen. Die Rechtsanwälte Kotz aus Kreuztal bei Siegen beraten in allen Mietmängelfragen und berechnen rechtssicher Mietminderungsbeträge. Ferner setzen die Rechtsanwälte Kotz die berechtigten Schadensersatzansprüche des Miete
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