Gesetzlich versicherte Patienten haben oft den Eindruck, dass Privatpatienten bevorzugt
behandelt werden. Dieser Eindruck ist oft auch kein verkehrter Eindruck. Denn Ärzte können
Privatpatienten anders abrechnen als gesetzlich Krankenversicherte Patienten. Ein Patient mit
einer privaten Krankenversicherung unterliegt nicht dem Leistungskatalog der gesetzlichen
Krankenkassen. Daher kann der Arzt mit einem höheren Betrag abrechnen und kann dem Patienten
eventuell auch andere Medikamente verschreiben. Ein Vergleich der Versicherer kann sich durchaus
lohnen.