Der gewöhnliche Bundesbürger kommt mit dem Verkehrsrecht im Normalfall als Autofahrer, Fußgänger oder Radfahrer in Berührung, weshalb das Rechtsgebiet im alltäglichen Sprachgebrauch als Straßenverkehrsrecht bezeichnet wird. Grundsätzlich umfasst es auch die Bereiche des Luftfahrt,- Seeschifffahrts,- und Eisenbahnrechts. Das Verkehrsrecht wird durch den Bund bestimmt ,über die Einhaltung wachen die Polizei und das Ordnungsamt.
Verschneite Straßen und Glatteis sind im Winter an der Tagesordnung und führen zu zahllosen Verkehrsunfällen. Häufig möchte keiner der Beteiligten die Verantwortung übernehmen und die Kfz-Versicherungen verweigern die Zahlung. In diesen Fällen empfiehlt es sich einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht, Dr. Christian Gerd Kotz, vertritt seine Mandanten bundesweit in Fragen des Verkehrsrechts und ist auch per Onlinerechtsberatung erreichbar.