Der gewöhnliche Bundesbürger kommt mit dem Verkehrsrecht im Normalfall als Autofahrer, Fußgänger oder Radfahrer in Berührung, weshalb das Rechtsgebiet im alltäglichen Sprachgebrauch als Straßenverkehrsrecht bezeichnet wird. Grundsätzlich umfasst es auch die Bereiche des Luftfahrt,- Seeschifffahrts,- und Eisenbahnrechts. Das Verkehrsrecht wird durch den Bund bestimmt ,über die Einhaltung wachen die Polizei und das Ordnungsamt.
Das aktuelle Tauwetter bringt die negativen Seiten des Dauerfrostes der letzten Wochen in Form von zahlreichen Schlagloechern zum Vorschein. Diese sind nicht nur Gift fuer Fahrwerk, Radaufhaengung und Reifen, sie koennen auch zu Unfaellen fuehren. Doch wer zahlt im Falle eines Schadens? So entsteht ein