Personen denen man Vertrauen schenken muss, seinem Arzt, seinem Rechtsanwalt, seinem Steuerberater und seinem Versicherungsvermittler. Sie muessen zuverlaessig sein und...
Das Ausbildungsmaterial für die Industrie- und Handelskammer Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler (§ 34d GewO) eignet sich im gleichen Sinne zur Vorbereitung auf die im Substanziellen inhaltsgleicheBWV-Prüfung zum Versicherungsfachmann.